Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich (EV/BBB)

Wenn ein neuer Lebensabschnitt beginnt, ist oft vieles unklar: Welcher Beruf passt zu mir? Was kann ich gut, was möchte ich lernen? Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich begleiten wir Menschen mit Beeinträchtigungen auf diesem Weg – Schritt für Schritt, individuell und mit Herz.

Was bedeutet Eingangsverfahren? (EV)

Im Eingangsverfahren (welches in der Regel drei Monate dauert) nehmen wir uns Zeit, gemeinsam Stärken, Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Wir schauen, welche Tätigkeiten Freude machen und wo Unterstützung gebraucht wird. Am Ende soll die Frage beantwortet werden: Ist das die geeignete Maßnahme für die berufliche Bildung?

Der Berufsbildungsbereich (BBB)

Im Berufsbildungsbereich (BBB) begleiten wir Menschen mit Beeinträchtigung auf ihrem Weg in eine berufliche Zukunft. Über einen Zeitraum von zwei Jahren verbinden wir praktisches Arbeiten mit individuell angepassten Lerninhalten. Ziel ist es, berufliche Fähigkeiten und persönliche Kompetenzen zu fördern, Selbstständigkeit zu stärken und Perspektiven für eine nachhaltige Teilhabe am Arbeitsleben zu schaffen.

  • Praxisnahes Lernen: Arbeit in einem vorher ausgewählten Bereich
  • Individuelle Förderung: Lernziele werden gemeinsam vereinbart
  • Perspektiven entwickeln: Unterstützung beim Übergang in Arbeit, Praktika, Werkstatt

Ablauf & Struktur

0. Gespräch mit dem zuständigen Rehabilitationsträger & Erstgespräch
1. Kennenlernphase
2. Eingangsverfahren (Stärken & Ziele herausfinden)
3. Start im Berufsbildungsbereich (praktische Module + Theorie)
4. Regelmäßige Rückmeldungen & Gespräche
5. Erprobung durch Praktika
6. Entscheidung & Übergang in Arbeit oder geeignetere Angebote

Für wen ist das gedacht?

Das Angebot richtet sich an Menschen mit Beeinträchtigung oder Unterstützungsbedarf, die Orientierung und Qualifizierung für das Berufsleben suchen. Ob direkt nach der Schule oder als Neuanfang – wir schaffen Raum, um Talente zu entfalten und Perspektiven zu entwickeln.

Häufige Fragen (FAQs)

Wie lange dauert das Eingangsverfahren?

Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate. In dieser Zeit werden gemeinsam Fähigkeiten, Interessen und mögliche berufliche Perspektiven ermittelt, um den weiteren Verlauf im Berufsbildungsbereich gezielt planen zu können.

Welche Bereiche kann ich ausprobieren?

Im Berufsbildungsbereich bieten wir verschiedene Werkstätten mit unterschiedlichen Schwerpunkten an. Dazu gehören unter anderem die Holzverarbeitung, Hauswirtschaft, Tierversorgung und Zweiradmontage. So kann jeder Teilnehmende eigene Interessen entdecken und praktische Erfahrungen sammeln.

Gibt es Praktika in Betrieben außerhalb?

Ja, je nach Interesse und Eignung unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem passenden Praxisbetrieb außerhalb unserer Werkstätten. Ziel ist es, berufliche Erfahrungen im realen Arbeitsumfeld zu sammeln und Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Wer ist zuständiger Rehabilitationsträger?

Der zuständige Rehabilitationsträger ist in der Regel die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung. Beide fungieren zugleich als Kostenträger für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.

Anschrift

InklusivWerk (Horizont e.V.)
Fachbereich Teilhabe und Beschäftigung

Reichsstraße 12
99734 Nordhausen

Kontaktdaten

Frau Liebau

Mobil: 0171 9527600
Festnetz: 03631 4707830
E-Mail:

Einrichtungskarte
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