Arbeitsgelegenheiten

Manchmal braucht es einen ersten Schritt zurück ins Arbeitsleben. Mit unseren Arbeitsgelegenheiten bieten wir Menschen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten einzusetzen, Tagesstruktur zu gewinnen und neue Perspektiven für den Übergang in Arbeit zu entwickeln.

Was sind Arbeitsgelegenheiten?

Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II – oft auch als sogenannte ‚Ein-Euro-Jobs‘ bekannt – sind zeitlich befristete Beschäftigungsangebote für Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen.

Ziele dieser Maßnahme sind:

  • Tagesstruktur schaffen → geregelter Ablauf, soziale Kontakte
  • Arbeitsfähigkeiten stärken → Belastbarkeit, Pünktlichkeit, Teamfähigkeit
  • Erfahrungen sammeln → praktische Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen
  • Perspektiven eröffnen → Vorbereitung auf Integration in den zweiten Arbeitsmarkt oder weitere Maßnahmen

Die Tätigkeiten sind zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse. Für ihre Mitarbeit erhalten die Teilnehmenden eine Mehraufwandsentschädigung.

Einsatzfelder im InklusivWerk

Garten- und Landschaftspflege

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Handwerklich-kreative Projekte

Unterstützung bei Veranstaltungen oder Projekten im Gemeinwesen

Fahrradwerkstatt

Landwirtschaft, Tierpflege

Sozialkaufhaus „Stöbereck“

Ablauf & Rahmenbedingungen

0. Zuweisung durch das Jobcenter
1. Aufnahmegespräch & Einführung bei Horizont e.V.
2. Einsatz in einem passenden Tätigkeitsfeld
3. Ggf. Unterstützung durch sozialen Dienst (Schuldnerberatung, Drogenberatung, Behördengänge...)

Rahmenbedingungen:

  • Dauer: i. d. R. 6 Monate
  • Umfang: Teilzeit, i. d. R. 30 Std./Woche
  • Mehraufwandsentschädigung

Häufige Fragen (FAQs)

Wie komme ich in eine Arbeitsgelegenheit?

Die Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit erfolgt über das zuständige Jobcenter. Ihre persönliche Vermittlerin oder Fallmanagerin prüft gemeinsam mit Ihnen, ob eine passende Maßnahme verfügbar ist, und stellt bei Eignung eine Zuweisung aus.

Wer entscheidet über den Einsatzort?

Der Einsatzort wird in Absprache mit dem Jobcenter festgelegt. Ihre Wünsche und Interessen werden dabei berücksichtigt, ebenso wie die verfügbaren Einsatzmöglichkeiten. So wird gemeinsam ein passender Bereich gefunden, der Ihren Fähigkeiten und Zielen entspricht.

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung?

Für jede geleistete Stunde erhalten Teilnehmende eine Mehraufwandsentschädigung von 1 Euro, die zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt wird.

Anschrift

InklusivWerk (Horizont e.V.)
Fachbereich Teilhabe und Beschäftigung

Reichsstraße 12
99734 Nordhausen

Kontaktdaten

Herr Engelhardt

Mobil: 0171 9525604
E-Mail: