Integrationsbegleitung
Integrationshilfen richten sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Schwere ihrer Einschränkung einen individuellen Unterstützungsbedarf haben, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Sie ermöglichen den Besuch von geeigneten Einrichtungen wie Kindergarten, Schule und Tagesstätten.
Angebot
Für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung können im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten eines Schulbegleiters übernommen werden, wenn sie auf Grund ihrer Beeinträchtigung zum Besuch der Schule oder des Kindergartens die Unterstützung eines Schulbegleiters benötigen.
Art und Umfang der Assistenzleistungen richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Dieser wird bestimmt durch den körperlichen bzw. geistig/seelischen Entwicklungsstand des Schülers bzw. der Schülerin und lebenspraktischen, sozial-emotionalen, motorischen und kognitiven Kompetenzen. Die Assistenzleistungen können bei entsprechend geringem Hilfebedarf mehrere Schüler mit Einschränkungen umfassen.
Ziel von Schulbegleitung ist es, ergänzend zu den Aufgaben der Schule, eine Teilhabe der Schülerinnen und Schüler am Unterricht zu ermöglichen (§ 54 SGB XII und § 35a SGB VIII). Sie zielt darauf, eine größtmögliche Selbstständigkeit des Schülers/der Schülerin zu erreichen und im Laufe der Begleitung die Unterstützung möglichst weit zurückzunehmen.
Anschrift
HORIZONT e.V.
Fachbereich Teilhabe und Beschäftigung
Reichsstraße 12
99734 Nordhausen
Einrichtungskarte
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