Integrationsbegleitung bei Horizont e.V.
Wenn ein Kind wächst, wachsen auch die Herausforderungen. Wir sind da, wenn es im Alltag schwierig wird und wenn neue Wege Kraft kosten. Wir begleiten Ihr Kind, damit es selbstbewusst seinen Weg gehen kann.
Was ist Integrationsbegleitung?
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung im Kindergarten, in der Schule oder in der Ausbildung – immer dann, wenn sie besondere Unterstützung brauchen. Unser Ziel ist, dass jedes Kind seinen Platz findet: mit Vertrauen, Respekt und auf Augenhöhe.
Dabei gilt unser Leitprinzip: So viel Unterstützung wie nötig, so wenig wie möglich.
Der Umfang der Assistenz richtet sich stets nach den individuellen Bedürfnissen, denn jedes Kind geht seinen Weg in seinem eigenen Tempo.
Leistungen & Angebote
Persönliche Begleitung (Behörden, Alltag, Freizeit)
Unterstützung in Schule & Ausbildung
Hilfe bei Fragen zur Antragstellung
Vernetzung mit Schulen, Betrieben, Partnern
Beratung & Reflexion
Empowerment & Selbstbestimmung
Ablauf – So arbeiten wir
0. Antragsstellung beim Landratsamt
1. Erstgespräch & Bedarfserhebung
2. Zielvereinbarung & Planung
3. Begleitung im Alltag/Schule/Beruf
4. Regelmäßige Reflexion mit Einrichtung
5. Ende des Bewilligungszeitraumes (Bei Bedarf Neubeantragung notwendig!)
Angebot
Für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung können im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten eines Schulbegleiters übernommen werden, wenn sie auf Grund ihrer Beeinträchtigung zum Besuch der Schule oder des Kindergartens die Unterstützung eines Schulbegleiters benötigen.
Art und Umfang der Assistenzleistungen richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Dieser wird bestimmt durch den körperlichen bzw. geistig/seelischen Entwicklungsstand des Schülers bzw. der Schülerin und lebenspraktischen, sozial-emotionalen, motorischen und kognitiven Kompetenzen. Die Assistenzleistungen können bei entsprechend geringem Hilfebedarf mehrere Schüler mit Einschränkungen umfassen.
Ziel von Schulbegleitung ist es, ergänzend zu den Aufgaben der Schule, eine Teilhabe der Schülerinnen und Schüler am Unterricht zu ermöglichen (§ 54 SGB XII und § 35a SGB VIII). Sie zielt darauf, eine größtmögliche Selbstständigkeit des Schülers/der Schülerin zu erreichen und im Laufe der Begleitung die Unterstützung möglichst weit zurückzunehmen.
Häufige Fragen (FAQs)
Die Kosten für die Integrationsbegleitung übernimmt in der Regel das zuständige Landratsamt im Rahmen der Eingliederungshilfe. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung und stehen bei Fragen zum Ablauf beratend zur Seite.
Die Bewilligung der Integrationsbegleitung erfolgt in der Regel für ein Jahr – meist orientiert am Schuljahr, Kalenderjahr oder Ausbildungsjahr. Nach Ablauf des Zeitraums kann bei weiter bestehendem Bedarf eine Verlängerung beantragt werden.
Eine vertrauensvolle Beziehung ist die Grundlage einer erfolgreichen Begleitung. Wenn Ihr Kind sich mit der Begleitung nicht wohlfühlt, suchen wir zeitnah das Gespräch und versuchen gemeinsam, die Situation zu klären. Sollte sich zeigen, dass ein Wechsel sinnvoll ist, organisieren wir selbstverständlich einen passenden Ersatz, damit Ihr Kind sich gut aufgehoben fühlt.
Schulbegleiter:innen unterstützen Kinder und Jugendliche im Schulalltag, fördern Selbstständigkeit, soziale Integration und helfen, den Unterrichtsalltag erfolgreich zu bewältigen – etwa durch Strukturierung, Motivation oder Begleitung im Klassenraum.
Pflegerische Tätigkeiten und Medikamentengabe gehören nicht zum Aufgabenbereich.
Anschrift
InklusivWerk (Horizont e.V.)
Fachbereich Teilhabe und Beschäftigung
Reichsstraße 12
99734 Nordhausen
Einrichtungskarte
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