Hilfen zur Erziehung
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach §§ 27, 31 SGB VIII ist ein ambulantes Unterstützungsangebot der Jugendhilfe für Familien in unterschiedlichen Problemlagen. Gemäß § 31 SGB VIII werden Eltern durch individuelle Beratung und Begleitung in ihren Erziehungskompetenzen, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie der Lösung von Konflikten in Krisensituationen unterstützt. Die Familienhilfe ist im Rahmen der freiwilligen Erziehungsberatung „Hilfe zur Selbsthilfe“ angesiedelt und knüpft an die vorhandenen Ressourcen der Familie an. Im Rahmen der Gewährleistung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII ist die Familienhilfe ein Beistand und eine Unterstützung zur Sicherung des Kindeswohls innerhalb der Familie.
Die Familienhilfe wird in den Landkreisen Nordhausen und Eichsfeld angeboten.
- Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 18, 30, 31 SGB VIII
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts nach § 18 SGB VIII
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Die individuell gestalteten sozialpädagogischen Erziehungshilfen richten sich an alle Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Familien, welche durch Lebensumstände und Strukturen von sozialer Ausgrenzung bedroht oder betroffen sind und durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe betreut und begleitet werden. Langjährige Erfahrungen des Trägers in der Straffälligenhilfe und Migrationsarbeit, bieten sowohl Expertise als auch interne Netzwerkstrukturen auf erprobte Unterstützungssysteme. Die Angebote setzen eine freiwillige Mitwirkung der Adressaten voraus.
- Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
- Verbesserung der inneren und äußeren Rahmenbedingungen der Familie
- Hilfe im Umgang mit Institutionen und Behörden
- Förderung der Eltern, der Kinder im jeweiligen Sozialraum und der Lebenswelt
- Hilfe bei der Bewältigung inter- und außerfamiliärer Krisen
- Vermittlung alternativer Problemlösungsstrategien
- Unterstützung der Eltern bei der Integration der Kinder in Bildungsformate (Kindergarten, Schule, Nachhilfe etc.)
- Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Wohnraum
- Unterstützung bei der Entwicklung und Gestaltung von Tagesstrukturen und Haushaltsführung
- Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche
- Unterstützung bei der Lösung von Substanzmittelmissbrauch
- Vermittlung an weiterführende und beratende Dienste und NetzwerkpartnerInnen
Anschrift & Kontakt
HORIZONT e.V.
Hilfen zur Erziehung Landkreis Nordhausen
Elisabethstraße 13 (Haus 1)
99734 Nordhausen
Fax: 03631 4733924
Hilfen zur Erziehung Landkreis Eichsfeld
Petristraße 9
37308 Heilbad Heiligenstadt
E-Mail: hze@horizont-verein.de
Ansprechpartner
(Bereichsleitung)
Diplom-Sozialarbeiterin
01637203578
(Mitarbeiterin Nordhausen)
Volljuristin
01724378645
(Mitarbeiterin Nordhausen)
Diplom Sozialarbeiterin
017620325411
(Mitarbeiterin Nordhausen)
B.A. Sozialarbeiterin/ -pädagogin
01726749417
(Standortleitung Eichsfeld)
B.A. Kindheitspädagogin
016090677470
(Mitarbeiterin Eichsfeld)
B.A. Sozialarbeiterin/ -pädagogin
01725885112
Kontakt HzE
Einrichtungskarte
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